Rücktrittsrecht
Privatunterricht: Bei Stornierung wird keine Stornogebühr verrechnet, wenn sie schriftlich oder telefonisch bis 20 Uhr des Vorabends des geplanten Kursbeginns erfolgt. Wenn eine Stornierung telefonisch bis 8:00 Uhr am Kurstag erfolgt, werden 50% der bezahlten Teilnehmergebühr rückerstattet. Bei späteren Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung. Krankheits- oder verletzungsbedingt erfolgt eine Rückerstattung von Kursgebühren nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes.
Gruppenunterricht: Bei Stornierung wird keine Stornogebühr verrechnet, wenn sie schriftlich oder telefonisch bis 20 Uhr des Vorabends des ersten Kurstages erfolgt. Wenn eine Stornierung telefonisch bis 8:00 Uhr am ersten Kurstag erfolgt, wird 50% der bezahlten Teilnehmergebühr rückerstattet. Wurde zum Zeitpunkt der Stornierung bereits ein Teil der gebuchten Leistung in Anspruch genommen, erfolgt eine Rückerstattung von EUR 16,00 pro nicht besuchtem Kurstag bei Halbtages- und Superminikursen und EUR 22,00 pro nicht besuchtem Kurstag bei Ganztageskursen. Sofern bereits 60% oder mehr der gebuchten Unterrichtszeit in Anspruch genommen worden sind, gilt der Kurs als besucht und es erfolgt keine Rückerstattung des bereits bezahlten Kursbeitrages.
Allgemeines
Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlangen des Rücktrittsschreibens (oder des Anrufs) bei der Skischule Innsbruck. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es erforderlich, dass das Rücktrittsschreiben oder der Anruf bis zum genannten Zeitpunkt vor Fristablauf bei der Skischule Innsbruck eingeht. Mögliche Übermittlungsfehler und ähnliches gehen zu Lasten des Kunden.
In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Skischule Innsbruck nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinens oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.